ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN („AGB“) / Stand: Januar 2009
Transcat PLM GmbH, Am Sandfeld 11c, D-76149 Karlsruhe
1. Allgemeines
1.1. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2. Bestellungen sind unverbindlich bis sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.3. Die in Prospekten, Katalogen und Beschreibungen enthaltenen Angaben sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Lieferung
2.1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist ein Liefertermin erneut zu vereinbaren. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Versand bzw. die Abholung der Ware.
2.2. Kann eine Lieferfrist oder ein Liefertermin wegen höherer Gewalt (Krieg, Streik, Aussperrung oder andere unvorhersehbare Hindernisse oder Betriebsstörungen, die nicht von uns zu vertreten und nach Vertragsabschluss eingetreten oder uns bekannt geworden sind) nicht eingehalten werden, so verlängert sich die Frist angemessen, höchstens um die Dauer der Behinderung. Dies gilt auch, wenn solche unvorhersehbaren Ereignisse auf den Betrieb unseres Vorlieferanten einwirken, sofern sie weder von ihm noch von uns zu vertreten sind.
2.3. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Änderungen
3.1. Wir behalten uns vor, vom Hersteller veranlasste Änderungen im Hinblick auf Preise oder Konfiguration der bestellten Ware an den Kunden weiterzugeben oder entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Änderungswünschen bezüglich Einsatzzweck, Einsatzbedingungen oder sonstigen Anforderungen an die Ware oder die Leistungen, die uns der Kunde nach Vertragsschluss mitteilt, müssen wir nicht nachkommen.
4. Vergütung für Dienstleistungen
4.1. Wird die Leistung nach Aufwand abgerechnet, so sind wir nach einem Jahr Vertragslaufzeit berechtigt, die Vergütung nach der jeweils neuesten Preisliste zu berechnen. In diesem Fall sind wir auch zu Preiserhöhungen berechtigt. Preisänderungen werden zwei Monate nach Ankündigung wirksam. Soweit Reisen von Transcat-Mitarbeitern erforderlich sind, werden sie nach der Transcat-Reisekostenregelung (siehe Ziffer 6) gesondert vergütet. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
4.2. Bei Abrechnung nach Stundenaufwand stellen wir zusätzliche Überstunden-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge gemäß Sondervereinbarung in Rechnung.
5. Preise für Lieferungen
5.1. Es gelten jeweils unsere aktuellen Preislisten. Bei Aufträgen unter EUR 250,00 netto wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 30,00 fällig.
5.2. Alle Preise verstehen sich EXW Zentrallager Karlsruhe gemäß Incoterms 2000 ff., zzgl. Versand, Verpackung, Versicherung, Zoll, Reisekosten (siehe Ziffer 6) und Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
6. Reisekostenregelung
Für alle Außer-Haus-Tätigkeiten unserer Mitarbeiter gelten derzeit folgende Reisekostensätze:
6.1. Fahrtkosten Inland: Anfahrtspauschale (bis 25 km Entfernung) EUR 44,00; bei Entfernungen > 25 km: EUR 1,70 / Entfernungskilometer; Bahn- oder Flugkosten gemäß Beleg.
6.2. Übernachtungspauschale Inland (inkl. Spesen): EUR 90,00 / Übernachtung.
6.3. Reisekosten für Tätigkeiten im Ausland werden aufgrund individueller Vereinbarung abgerechnet.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
7.2. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen oder Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung oder Gewährung von Sicherheiten zu erbringen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden befürchten lassen. Als mangelnde Leistungsfähigkeit gilt auch der Zahlungsverzug des Kunden nach zweimaliger vergeblicher Mahnung. Verweigert der Kunde die Zug um Zug Leistung oder die Einräumung von Sicherheiten, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
7.4. Beide Vertragspartner dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Bei unstreitig teilweise fehlerhafter Leistung ist der Kunde dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten.
8. Versand und Gefahrübergang
8.1. Der Versand der Ware erfolgt EXW gem. Incoterms 2000 ff. ab unserem Zentrallager Karlsruhe (oder von unseren Lokationen). Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg.
8.2. Für Versand und Verpackung im Inland werden derzeit bei Warensendungen bis 2 kg EUR 8,00, bis 5 kg EUR 16,00, bis 30 kg EUR 24,00, bis 60 kg EUR 32,00, bis 100 kg EUR 42,00, bis 250 kg EUR 75,00 und bis 350 kg EUR 85,00 (alle anderen Versendungen nach separaten Vereinbarungen) berechnet. Wird eine besondere Art der Versendung gewünscht oder handelt es sich um Lieferungen ins Ausland, hat der Kunde die dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Auf Wunsch kann eine Transportversicherung durch uns für den Transport gegen Berechnung abgeschlossen werden.
8.3. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
8.4. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, bzw. mit Beginn der Lagerung gemäß Ziffer 8.3, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder der Lokationen, geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
8.5. Im Falle eines Transportschadens sind die von uns der Ware beigefügten Anweisungen für den Schadensfall vom Kunden zu beachten.
9. Nutzungsrechte
Alle Rechte an Arbeitsergebnissen, insbesondere das Urheberrecht, stehen ausschließlich uns zu. Dies gilt auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde an den Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vorgesehenen Zweck. Software ist nur im Objektcode geschuldet.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden unser Eigentum.
10.2. Der Kunde ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit zur Sicherung im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zu geben und uns alle für die Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser Verlangen hin macht der Kunde den betreffenden Schuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns.
10.3. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
11. Mitwirkungspflichten
11.1. Der Kunde stellt uns rechtzeitig unaufgefordert alle notwendigen Informationen zur Durchführung der vertraglichen Leistungen, einschließlich aller zur Durchführung des jeweiligen Projekts benötigten Kundendaten, zur Verfügung und wirkt unentgeltlich bei der Vertragsdurchführung mit.
11.2. Der Kunde gewährt uns zu den üblichen Geschäftszeiten Zugang zu allen Räumlichkeiten und nach Vereinbarung Zugriff auf die beim Kunden vorhandene Hard- und Software sowie auf die Systemadministration, soweit dies für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig ist.
11.3. Der Kunde führt in regelmäßigen Abständen sowie vor jedem Eingriff von uns in vorhandene IT-Anlagen eine Datensicherung durch. Wir informieren den Kunden über solche Eingriffe rechtzeitig.
11.4. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptpflichten. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, können wir – unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte – Änderungen des Liefertermins bzw. der Lieferfrist und der vereinbarten Preise bzw. Vergütungen verlangen. Ferner können wir eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sind.
12. Verzug
12.1. Ist für uns absehbar, dass wir unsere vertraglichen Leistungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist erbringen können, werden wir den Kunden davon unverzüglich in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Zeitpunkt der Leistungserbringung nennen.
12.2. Verzögert sich die Lieferung durch einen Umstand höherer Gewalt (siehe Ziffer 2.2) oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden, wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist eingeräumt.
13. Mängel
13.1. Die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Lieferung. Gewährt der Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist, so gilt diese.
13.2. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
13.3. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mangelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, erlöschen etwaige Sachmängelansprüche. Wenn sich bei der Fehlersuche nicht herausstellt, dass die aufgetretenen Fehler auf unseren Lieferungen oder Leistungen beruhen, sind wir berechtigt, dem Kunden den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
13.4. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so kann der Kunde uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderungen des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten vornehmen lassen.
13.5. Wurde eine Abnahme der Ware vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme hätte feststellen können.
13.6. Sofern vorstehend nicht anderweitig geregelt, gelten im Übrigen für die Gewährleistungsabwicklung die jeweiligen Herstellerbedingungen.
13.7. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer oder ohne unsere schriftliche Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
14. Haftung
14.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Unsere Haftung wird ferner insoweit begrenzt, als die Schäden durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt sind.
14.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
14.3. Die Haftungsbeschränkungen gelten weiterhin nicht in Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
15. Haftung für Datenverlust
Für den Verlust von Daten haften wir nur, wenn wir deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Kunde durch ordnungsgemäße Datensicherung sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial in maschinenlesbarer Form mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
16. Vertraulichkeit
16.1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Dokumente und Informationen nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke zu verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Dokumente und Informationen gegenüber Dritten geheim zu halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtungen beginnen nach erstmaliger Kenntnisnahme bzw. Erhalt der Informationen und enden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich abweichend vereinbart, spätestens 36 Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
16.2. Vorstehende Verpflichtungen gelten nicht für Dokumente oder Informationen, die allgemein bekannt sind oder bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren oder die ihm danach von einem nicht zur Geheimhaltung verpflichteten Dritten übermittelt werden, oder die ohne Verwertung geheim zu haltender Dokumente oder Informationen von dem empfangenden Vertragspartner entwickelt werden.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Für die in der Anlage „Spezifische Vertragsbedingungen für bestimmte Produktbereiche“ bezeichneten Leistungen gelten ergänzend die dort beschriebenen Regelungen. Darüber hinaus gelten für Projekt-, Werk- und Rahmenverträge ergänzend unsere „Allgemeinen Projektvertragsbedingungen“ (APB). Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und den APB oder den in der Anlage enthaltenen Regelungen, gehen diese AGB vor.
17.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort Karlsruhe. Der Abschluss von Verträgen und jegliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
17.3. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Karlsruhe Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
17.4. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf (CISG - UN-Kaufrechtsübereinkommen) ist ausgeschlossen.
Anlage zu den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen der Transcat PLM GmbH
- Spezifische Vertragsbedingungen für bestimmte Produktbereiche -
1. IT-Services
1.1. Unter IT-Services ist die Erbringung von kontinuierlichen Serviceleistungen zu verstehen.
1.2. Der Kunde stellt sicher, dass eine komplette Systemsicherung (Systembackup und sonstige Daten) jederzeit zur Verfügung steht und zurück gespeichert werden kann. Sollte keine ausreichende Systemsicherung vorhanden sein, können wir in Abstimmung mit dem Kunden gegen Berechnung eine solche erstellen. Notwendige Datenträger sind bereitzustellen.
1.3. Alle nötigen Hilfs- und Betriebsmittel sind vom Kunden kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es muss jederzeit ein entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Kunden zur Verfügung stehen sowie ein systemkundiger Mitarbeiter vor Ort anwesend sein. Alle erbrachten Leistungen sind im Stundennachweis zu dokumentieren.
1.4. Die erfolgten systemtechnischen Arbeiten sind sofort vom Kunden zu prüfen, mögliche Störungen zu dokumentieren und wir sind davon umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. Wir sind nur für komplette Neuinstallationen als erster Ansprechpartner zuständig. Für Updates (Systemneuerungen) sowie Hardwarekomponenten- bzw. Anwendungssoftwarefehler können wir keine Verantwortung übernehmen.
2. Transcat-eigene Standard-Software
Für Transcat-eigene Standard-Software gilt zusätzlich unsere „Endbenutzer-Lizenzvereinbarung“ (EULA).
3. PLM-Services (Schulungen/Consulting)
3.1. Terminvereinbarungen:
Terminvorschläge sind unseren Kursübersichten zu entnehmen. Darüber hinaus können alle angebotenen Kurse und Workshops nach Abstimmung frei vereinbart werden.
3.2. Anmeldung:
Anmeldungen müssen schriftlich unter Verwendung des Transcat-Kursanmeldeformulars erfolgen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazität entgegengenommen und bestätigt, oder es wird ein Alternativtermin angeboten.
3.3. Gebühren:
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, es sei denn, es werden schriftlich besondere Konditionen vereinbart. Bei allen Außer-Haus-Tätigkeiten von unseren Mitarbeitern gelten die unter Ziffer 6 AGB (Reisekostenregelung) beschriebenen Sätze. Schulungen bei uns beinhalten Schulungsunterlagen, Mittagessen, Imbiss und Getränke.
3.4. Stornierung:
Eine Stornierung hat schriftlich, per Fax oder E-Mail zu erfolgen. Bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn werden keine Kosten erhoben. Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Kurspreises fällig, danach sind 100 % des Kurspreises zu entrichten. Es kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
3.5. Kurszeiten:
Im Allgemeinen beginnen die Kurse am 1. Kurstag um 9:30 Uhr. Die Kurszeiten an den folgenden Tagen liegen zwischen 8:30 und 17:00 Uhr. Am letzten Kurstag endet der Kurs in der Regel um 15:00 Uhr. Abweichende Kurszeiten sind nach Absprache möglich.
3.6. Ergänzende Kursbedingungen:
Kurse werden grundsätzlich erst ab einer Teilnehmerzahl von 3 Personen durchgeführt. Kleinere Gruppengrößen bzw. Einzelkurse sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung möglich.
Die maximale Teilnehmerzahl für Standardkurse beträgt 8 Personen. Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich. Für Schulungen beim Kunden wird der Kunde das notwendige Schulungsequipment wie Schulungsraum, Rechner, Präsentationsmittel (Tafel, Flipchart, Tageslichtprojektor, Beamer etc.) zur Verfügung stellen.
Ist für einen Kurs 2 Wochen vor Beginn eine nicht ausreichende Anzahl von Anmeldungen eingegangen, behalten wir uns vor, den Kurstermin abzusagen. Wir behalten uns ebenfalls vor, Termine aus organisatorischen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben.
Wir übernehmen keine Verantwortung für das Erreichen des Kurszieles durch die Teilnehmer oder deren beruflicher Qualifikation. Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgtem Abschluss des Kurses eine Teilnahmebestätigung.
4. HelpDesk-Services
4.1. HelpDesk-Services erbringen wir auf Grundlage eines zwischen uns und dem Kunden schriftlich abzuschließenden HelpDesk-Wartungsvertrages.
4.2. Wir können die Preise für die Leistungen mit dreimonatiger Vorankündigung, frühestens jedoch 12 Monate nach Vertragsabschluss, erhöhen. Die Anhebung der Preise muss sich im Rahmen des Branchenüblichen bewegen. Der Kunde kann den HelpDesk-Wartungsvertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen.
5. Transcat PLM Webshop
Für den Transcat PLM eShop gelten außerdem diese Zusatzpunkte